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Montag, 14. April 2014

Reißverschluss im Kreisverkehr

Wenn Du gehst, geh
Wenn Du isst, iss
Wenn Du Auto fährst, fahre
(alte ZEN-Weisheit)



In Deutschland wurde mit Änderung der StVO vom 11. Dezember 2000 der §9a neu in die StVO aufgenommen, der das Verhalten im Kreisverkehr regelt und das Kreisverkehrszeichen (Zeichen 215 Zeichen 215 - Kreisverkehr, StVO 2000.svg) definiert. Laut §9a ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.

Somit gibt's den Kreisverkehr seit 14 Jahren, da möchte man doch meinen, jeder weiß mittlerweile wie er sich vor und im Kreisverkehr zu verhalten hat. Mitnichten wie meine Erfahrungen immer wieder zeigen. Da wird der Blinker schon vor Einfahrt in den Kreisverkehr betätigt, nach rechts verstehe ich wenn einer gleich die erste Ausfahrt wieder raus will, aber nein, manche blinken den ganzen Kreisverkehr lang rechts um dann bei der letzten Möglichkeit auch tatsächlich raus zu fahren, oder möchte der Fahrer mir nur anzeigen, dass er dieses Mal den Kreisverkehr rechts und nicht wie sonst links herum fährt. Manche blinken bei der Einfahrt auch gleich links... aha, welche von den drei linken Möglichkeiten meint er denn nun. Auch immer wieder nett sind die, die an einem gut einsehbaren Kreisverkehr stehen bleiben bevor sie feststellen da kommt ja immer noch keiner... Vorfahrt achten heißt das Schild, nicht STOP und Autos tauchen selten erst im letzten Moment aus dem Nichts auf.

Toll ist auch der mehrspurige Kreisverkehr, vor allem wenn's zweispurig rein geht, die Fahrbahnen aber im Kreisverkehr nicht mehr gekennzeichnet sind. Wie oft bin ich schon auf der linken Spur reingefahren weil ich eben nicht an der ersten Ausfahrt wieder rauswollte wie mein Nachbar auf der rechten Spur... nur wollte der auch nicht rechts raus... und hupt mich dann an weil ich ihn links überholen musste... wie gut wenn man etwas mehr Leistung hat *grins*.

Naja, warten wir ihnen noch mal 10 Jahre und dann schaun ma mal, ob dann alle das Fahren im Kreisverkehr endlich kapiert haben.

Ebenfalls immer wieder lustig ist das Reißverschlusssystem bei Fahrbahnverengungen. Letztes Jahr auf dem Heimweg von der DTM in Zeltweg hatten wir eine sehr nette Begegnung mit einem ca. 20-jährigem Österreicher mit BMW Motorsport Käppi auf'm Kopf. Wir waren auf der linken Spur im Stop-and-Go-Verkehr vor einer Baustelle, der linke Fahrstreifen fiel weg. Erfahrungsgemäß geht's auf der Spur die weg fällt meistens etwas schneller und so standen wir etwa 200 Meter vor der Verengung neben besagtem Österreicher den wir schon einige Zeit beobachteten, wie er bemüht war den Abstand zum Vordermann auf weniger als 10 cm zu halten. Als wir neben ihm waren ließ ich mein Fenster runter... er auch... und fragte ihn "schon mal was vom Reißverschlusssystem gehört?... er murmelte irgendwas von "wir sind unverschämt weil wir uns so vordrängeln"... ich "solang hast ja noch nicht den Führerschein, solltest dich also schon noch erinnern können"... er "ja habt ihr überhaupt keinen Ehrenkodex"... ich "nö, ich kenne dafür die Verkehrsregeln"..., wenigstens das richtige Käppi hatte er auf. ;-)

Ist euch schon mal aufgefallen, dass wenn die rechte Spur wegfällt und du auf die linke musst, dir die anderen das einfädeln wesentlich leichter machen als andersrum?


Wo das Reißverschlusssystem allerdings ständig unzulässigerweise angewendet wird, ist beim einfahren auf mehrspurige Schnellstraßen oder Autobahnen. Hier sagt die StVO auch ganz klar:


Das sog. Reißverschlussverfahren (§ 7 Abs. 4 StVO), wonach bei einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen, von denen einer endet oder aus sonstigen Gründen nicht durchgehend befahren werden kann, den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen unmittelbar vor dem Beginn der Verengung der Wechsel auf den benachbarten Fahrstreifen zu ermöglichen ist, finde auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn keine Anwendung. Hier gelte vielmehr § 18 Abs. 3 StVO, wonach auf Autobahnen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn - dazu gehören die Beschleunigungsstreifen nicht - Vorfahrt hat. Auf deren Beachtung dürfe der Benutzer der durchgehenden Fahrbahn vertrauen. Der einfahrende Verkehr sei wartepflichtig und dürfe sich nur mit größter Sorgfalt auf die durchgehende Fahrspur eingliedern. Komme es in dieser Situation zu einem Zusammenstoß zwischen einem (bevorrechtigten) Fahrzeug auf der durchgehenden Fahrspur und einem sich einfädelnden Verkehrsteilnehmer, spreche der sog. Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden.



Trotz klarer Regel bürgert sich vermehrt ein vermeintliches Vorfahrtsrecht der in die Autobahn einfahrenden ein.  Noch mal zum besseren Verständnis; Also Leute, als Einfahrender habt ihr stehen zu bleiben, wenn ihr es bis zum Ende des Beschleunigungsstreifens nicht schafft, euch in den fließenden Verkehr, ohne diesen zu behindern, einzufädeln und Nein, euch muss keiner die rechte Spur frei machen. Der fließende Verkehr hat IMMER Vorrang!

Und an diejenigen, auf der rechten Spur im Bereich von Einfahrten, ihr müsst nicht mit ca. 100 km/h auf die linke Spur wechseln vor die Nase eines wesentlich schneller kommenden Fahrzeuges und diesen zur Notbremsung zwingen, nur weil ein mit ca. 60 km/h fahrender gerade in die Autobahn rein will. Diesen Höflichkeitsspurwechsel könnt ihr nur dann machen, wenn es die Verkehrssituation erlaubt und zwar ohne Behinderung des fließenden Verkehrs und nachdem ihr in den Rück- und Außenspiegel geschaut habt.

Und ja, Autofahren erfordert Konzentration, Aufmerksamkeit und vor allem auf der Autobahn ständiges in den Rückspiegel schauen... Nickerchen sind nur als Beifahrer gesundheitsfördernd.


Demnächst - die Mittelspur- und notorischen Linksfahrer... :-))